Voraussetzung zum Führerausweis für berufsmässige Personentransport (Taxi) ist Fahrpraxis: Wer mit Motorfahrzeugen der Kat. B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen Transportieren will, muss während eines Jahres regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie geführt haben.

taxi

  • Gesuchsformular ausfüllen und einreichen
  • Erhalt der Informationen des Strassenverkehrsamtes, mit der Aufforderung einer vertrauensärztlichen Untersuchung vornehmen zu lassen. (ca. 1-2 Wochen nach dem Einreichen)
  • Sehtest machen (2 Jahre gültig)
  • Wenn die Arztuntersuchung erfolgreich war, erhalten Sie die Anmeldekarte für die theoretische Prüfung (Zusatztheorie). Jetzt beginnt die Fahrausbildung mit der Fahrschule Lenzburg wie folgt:
  • Vorbereitung zur Theorieprüfung: Als Vorbereitung für zu Hause haben wir ein ARV-2 Buch (Verordung über die Arbeits- und Ruhezeiten).
  • Wir bieten Ihnen auch eine Theorie-CD welche wir für CHF 50.- / Woche vermieten (Pfand CHF 300.-).
  • Nach bestandener Theorieprüfung: Ausbildung bis zur Prüfungsreife auf eigenem Fahrzeug oder auf dem Fahrschulwagen (Handschaltung oder Automatik). Die Praktische Führerprüfung kann sowohl auf Automat als auch auf Handschaltung gemacht werden.
  • Praktische Prüfung